Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine
Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte unter https://www.zvg-portal.de für das Land Rheinland-Pfalz bekannt gegeben.
Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (Rheinzeitung - Allgemeine Zeitung, ca. 1 Monat vor Termin) und/oder im Internet.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.
Die hiesigen Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen wie folgt:
Printmedien:
- Tageszeitung "Die Rheinpfalz" Ausgaben Kusel und Kaiserslautern
- Aushang an der Gerichtstafel des Amtsgerichts
Internet: www.versteigerungspool.de