| Amtsgericht Landstuhl

Verlängerung der Amtszeit der Schiedspersonen für die Verbandsgemeinde Oberes Glantal

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurden am 03.02.2022 am Sitz der Verbandsgemeinde Oberes Glantal in Schönenberg-Kübelberg den Schiedspersonen der Verbandsgemeinde die Verfügungen zur Verlängerung ihrer Amtszeit um jeweils weitere fünf Jahre überreicht. 

Der Rat der Verbandsgemeinde Oberes Glantal hatte in seiner Sitzung vom 23.11.2021 beschlossen, den Amtsgerichtsdirektoren von Kusel und Landstuhl die Widerberufung der bereits tätigen Schiedspersonen vorzuschlagen. 

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist in die Schiedsamtsbezirke Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr, für die der Direktor des Amtsgericht Landstuhl zuständig ist, und Glan-Münchweiler, der in die Zuständigkeit des Direktors des Amtsgerichts Kusel fällt, eingeteilt. Wolfgang Weber bleibt Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Schönenberg-Kübelberg, Lothar Kramer für den Schiedsamtsbezirk Waldmohr und Martin Kuntz für den Schiedsamtsbezirk Glan-Münchweiler. Die Vertretung werden sie gegenseitig ausüben.

Die Direktoren der Amtsgerichte Kusel, Ralf Nagel, und Landstuhl, Jan Hornberger, würdigten die in den zurückliegenden Jahren von Wolfgang Weber, Lothar Kramer und Martin Kuntz als Schiedspersonen engagiert geleistete ehrenamtliche Arbeit: „Nicht immer müssen Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern vor den Gerichten ausgetragen werden. Durch den erfolgreichen Einsatz der Schiedspersonen kann ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Das Amt der Schiedspersonen erfordert ein großes Maß an Fingerspitzengefühl, das haben sie alle in besonderer Weise bewiesen.“

Auch Bürgermeister Christoph Lothschütz bedankte sich für das besondere ehrenamtliche Engagement der Schiedspersonen.

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