Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Landstuhl nimmt die einem Amtsgericht zugewiesenen Aufgaben im Landgerichtsbezirk Zweibrücken wahr.
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Städte Landstuhl und Ramstein-Miesenbach sowie die Ortsgemeinden: Altenkirchen, Bann, Breitenbach, Bruchmühlbach-Miesau, Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Gerhardsbrunn, Gries, Hauptstuhl, Hütschenhausen, Kindsbach, Kottweiler-Schwanden, Lambsborn, Langwieden, Martinshöhe, Mittelbrunn, Niedermohr, Oberarnbach, Ohmbach, Schönenberg-Kübelberg, Steinwenden und Waldmohr mit derzeit ca. 81.300 Einwohnern.
Ausgenommene Zuständigkeiten: Landwirtschafts-, Register-, Insolvenzsachen, Verfahren nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG), Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz; hier zuständig: Amtsgericht Zweibrücken und Mahnsachen; hier zuständig: Amtsgericht Mayen .
Personal
Bei dem Amtsgericht Landstuhl sind derzeit 43 Personen beschäftigt, darunter mehr als die Hälfte Frauen.
Im richterlichen Dienst sind 5 Richterinnen/Richter tätig.
Weiter sind beschäftigt:
9 Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger
3 Gerichtsvollzieher
23 Beamtinnen/Beamte im mittleren Dienst und Justizbeschäftigte (Service-Einheiten)
2 Wachtmeister
1 Reinigerin.