Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Landstuhl nimmt die einem Amtsgericht zugewiesenen Aufgaben im Landgerichtsbezirk Zweibrücken wahr.
Der Amtsgerichtsbezirk umfasst die Städte Landstuhl und Ramstein-Miesenbach sowie die Ortsgemeinden: Altenkirchen, Bann, Breitenbach, Bruchmühlbach-Miesau, Brücken, Dittweiler, Dunzweiler, Frohnhofen, Gerhardsbrunn, Gries, Hauptstuhl, Hütschenhausen, Kindsbach, Kottweiler-Schwanden, Lambsborn, Langwieden, Martinshöhe, Mittelbrunn, Niedermohr, Oberarnbach, Ohmbach, Schönenberg-Kübelberg, Steinwenden und Waldmohr mit derzeit ca. 81.300 Einwohnern. 
Ausgenommene Zuständigkeiten: Landwirtschafts-, Register-, Insolvenzsachen, Verfahren nach dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG), Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz; hier zuständig: Amtsgericht Zweibrücken und Mahnsachen; hier zuständig: Amtsgericht Mayen .

Personal

Bei dem Amtsgericht Landstuhl sind derzeit 43 Personen beschäftigt, darunter mehr als die Hälfte Frauen.

Im richterlichen Dienst sind 5 Richterinnen/Richter tätig.

Weiter sind beschäftigt:

  • 9 Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger

  • 3 Gerichtsvollzieher

  • 23 Beamtinnen/Beamte im mittleren Dienst und Justizbeschäftigte (Service-Einheiten)

  • 2 Wachtmeister

  • 1 Reinigerin.