Am 15.11.2023 ist das Amtsgericht Landstuhl in zivilgerichtlichen Verfahren in die elektronische Aktenführung (eAkte) eingestiegen. Alle Verfahren, die seit diesem Tag neu eingehen, werden elektronisch geführt. Bestandsverfahren werden in der bisherigen Papierform weiterbearbeitet. Bereits zum 01.12.2023 folgt dann in gleicher Weise die Umstellung familiengerichtlicher Verfahren auf die elektronische Akte. Im Mai 2024 werden die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie das Betreuungsgericht nachziehen.
Für das Amtsgericht Landstuhl bedeutet die Einführung der eAkte künftig ein in der Regel medienbruchfreies Arbeiten. Bereits heute geht der weit überwiegende Teil aller Schriftstücke elektronisch ein und kann künftig elektronisch weiterverarbeitet werden. Umgekehrt müssen allerdings in Papierform eingegangene Schriftstücke für die elektronische Bearbeitung künftig digitalisiert werden. Dafür wurde eigens eine hausinterne Scanstraße eingerichtet, die nach aktuellen technischen Standards der Informationssicherheit betrieben wird.
Der Einführung der elektronischen Akte gingen Schulungen aller befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus. Büroräume und Sitzungssäle wurden mit der notwendigen Ausstattung versehen, zu der etwa ein Kartenlesegerät zählt, um künftig die bisher gewohnte Unterschrift durch eine elektronische Signatur zu ersetzen.
Landstuhl, 22.11.2023
Jan Hornberger
Direktor des Amtsgerichts / Mediensprecher