Bei einem Amtsgericht in der Pfalz wurde ein Bürger vorstellig, dem per SMS auf seinem Handy eine angebliche Mitteilung eines Gerichtsvollziehers zugesandt wurde. Die SMS war von einer ausländischen Nummer aus verschickt worden.
Hierin wurde er zur Zahlung eines Geldbetrages über einen beigefügten Link aufgefordert, mit der Drohung, dass bei Nichtzahlung am nächsten Tag ein Gerichtsvollzieher bei Ihm zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erscheinen werde.
Das Amtsgericht Landstuhl weist ausdrücklich darauf hin, dass von den Gerichtsvollziehern keine derartigen SMS mit Zahlungsaufforderungen verschickt werden und es sich dabei um Betrugsversuche handelt.
Wer eine solche SMS erhält und unsicher ist, wie er sich verhalten soll, sollte auf jeden Fall mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher Rücksprache halten und auf keinen Fall irgendwelche Zahlungen leisten.
Außerdem sollte bei der Polizei Strafanzeige erstattet werden.
Amtsgericht Landstuhl
Landstuhl, den 04.07.2022