Obergerichtsvollzieher Ernst Stöber im Ruhestand

v.l.n.r. Geschäftsleiter des Amtsgerichts Karl-Heinz Potdevin, Obergerichtsvollzieher Ernst Stöber und Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger

Ernst Stöber, Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Landstuhl, wurde nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt. Im Rahmen einer Feierstunde erhielt er von Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger die Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand, verbunden mit dem Dank und der Anerkennung der Landesregierung und den Dankschreiben des Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Bernhard Thurn und der Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken Maria Stutz.

Ernst Stöber, der bereits 2015 sein 40jähriges Dienstjubiläum feierte, begann seine Tätigkeit 1975 im mittleren Justizdienst. In den 1980er Jahren wechselte er in die Gerichtsvollzieherlaufbahn. Zunächst war er für drei Jahre Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Rockenhausen. 1991 wechselte er zum Amtsgericht Landstuhl. Hier wurde er zum Obergerichtsvollzieher und später zum Obergerichtsvollzieher mit Amtszulage befördert. Zuletzt war er unter anderem für die Bereiche Landstuhl, Bann, Mittelbrunn und Oberarnbach zuständig.

Mit Ernst Stöber scheidet ein äußerst kompetenter und erfahrener Mitarbeiter aus dem aktiven Berufsleben aus. Er wurde und wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts Landstuhl sehr geschätzt und geachtet. „Wir werden ihn vermissen und wünschen ihm für seinen neuen Lebensabschnitt viel Freude, Wohlergehen und Gesundheit“, so Amtsgerichtsdirektor Jan Hornberger.

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